Stationen auf dem Weg nach Nürnberg

Автор: Пользователь скрыл имя, 27 Января 2011 в 21:57, реферат

Описание работы

Am 20.11.1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal 600 der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. 21 ehemals führende Vertreter des "1000-jährigen Reiches" saßen auf der Anklagebank.

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Tabelle der Strafaussprüche

30. September 1946 * Angeklagter Punkte nach denen die Strafausspruch Verurteilung erfolgt ist Hermann Wilhelm Göring 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Rudolf Heß 1,2 Lebenslängliches Gefängnis Joachim von Ribbentrop 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Wilhelm Keitel 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Ernst Kaltenbrunner 3, 4 Tod durch den Strang Alfred Rosenberg 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Hans Frank 3, 4 Tod durch den Strang Wilhelm Frick 2, 3, 4 Tod durch den Strang Julius Streicher 4 Tod durch den Strang Walter Funk 2, 3, 4 Lebenslängliches Gefängnis Hjalmar Schacht nicht schuldig Karl Dönitz 2,3 10 Jahre Gefängnis Erich Raeder 1,2,3 Lebenslängliches Gefängnis Baldur von Schirach 4 20 Jahre Gefängnis Fritz Sauckel 3, 4 Tod durch den Strang Alfred Jodl 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Franz von Papen nicht schuldig Arthur Seyß-Inquart 2, 3, 4 Tod durch den Strang Albert Speer 3, 4 20 Jahre Gefängnis Constantin von Neurath 1, 2, 3, 4 15 Jahre Gefängnis Hans Fritzsche nicht schuldig Martin Bormann 3, 4 Tod durch den Strang Unterschrift: Geoffry Lawrence Vorsitzender Unterschrift: Francis Biddle Für die Richtigkeit der Abschrift: Unterschrift: H. Donnedieu de Vabres Unterschrift: JOHN E. RAY Unterschrift: Nikitchenko Oberst, FA * Dieser Urteilsspruch wurde in öffentlicher Gerichtssitzung durch den Vorsitzenden am 1. Oktober 1946 verlesen. (Punkt 1: Verschwörung zur Planung und Führung von Angriffskriegen; Punkt 2: Verbrechen gegen den Frieden; Punkt 3: Kriegsverbrechen; Punkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit)

Die Vollstreckung des Urteils

Die von den Verurteilten oder von ihren Angehörigen an den alliierten Kontrollrat, der gemäß Artikel 29 des Londoner Abkommens die Urteile zu bestätigen hatte, gerichteten Gnadengesuche wurden abgelehnt.Die Hinrichtung der zum Tode Verurteilten erfolgte in den ersten Stunden des 16. Oktober 1946 in einer Halle im Hof des Nürnberger Justitzgebäudes in der Fürther-Straße. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner anwesend. Hermann Göring entzog sich der Hinrichtung durch Selbstmord, den er zwei Stunden vor dem festgesetzten Termin beging. Die Hinrichtung erfolgte an zwei Galgen. Die Leichname wurden im Krematorium des Münchner Ostfriedhofes verbrannt; die Asche in einem lange Zeit geheimgehaltenen Fluß bzw. Bach gestreut. Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten wurden in das unter Vier-Mächte-Verwaltung gestellte Gefängnis in Berlin-Spandau überführt. 
 
 
 
 

Der historisch gewordene Prozeß  gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg hatte zunächst den Zweck, die Hauptschuldigen einer gerechten Bestrafung zuzuführen. Erstmals in der Geschichte wurden Staatsmänner persönlich für Angriffskriege und organisierte Massenvernichtung zur Rechenschaft gezogen und bestraft. "Nürnberg" enthüllte durch Tausende amtliche Dokumente das "düstere Panorama des Dritten Reiches" (Kempner): Die Befehle zum Überfall auf fremde Nationen, zur Ermordung Kriegsgefangener, abgesprungener Flieger, Juden, katholischer Priester, slawischer "Untermenschen", "nutzloser Esser", "Minderrassiger" konnten Deutschland und der Welt präsentiert werden. Der Nürnberger Prozeß sollte zur Grundlage eines neuen Völkerrechts werden.(52) Der amerikanische Chefankläger Robert Jackson hatte unermüdlich betont, daß sich die Nürnberger Prinzipien nicht nur auf Deutschland und auf die Nationalsozialisten beziehen sollten: " Die moderne Zivilisation gibt der Menschheit unbegrenzte Waffen der Zerstörung in die Hand. ... Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind. Der Krieg ist unvermeidlich eine Kette von Tötung, Überfall, Freiheitsberaubung und Zerstörung von Eigentum. ... Die Vernunft der Menschheit verlangt, daß das Gesetz sich nicht genug sein läßt, geringfügige Verbrechen zu bestrafen, die sich kleine Leute zuschulden kommen lassen. Das Gesetz muß auch die Männer erreichen, die eine große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz und in gemeinsamem Ratschlag bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim in der Welt unberührt läßt. ... Der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen. ... Lassen Sie es mich deutlich aussprechen: Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen". (53) Das Urteil von Nürnberg hat Aggressionskriege und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verhindern können. Aber sie wurden klarer definiert und damit leichter erkennbar. Seit "Nürnberg" will niemand mehr ein Aggressor sein. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Verletzungen des Völkerrechts und der Nürnberger Prinzipien sind allerdings selten eingetreten, da eine Instanz zur Verfolgung, ein ständiger Internationaler Strafgerichtshof, fehlte.

Die Nürnberger Nachfolgeprozesse

Die ursprüngliche Absicht der Alliierten, weitere Prozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg durchzuführen, wurde nicht weiterverfolgt. Durch Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 ermächtigten die Gouverneure der vier Besatzungszonen die Besatzungsbehörden, zur Aburteilung von Kriegsverbrechern "geeignete Gerichtshöfe" zu schaffen. In der amerikanischen Zone wurden in Nürnberg zwölf weitere Verfahren durchgeführt, die auch als Nürnberger Nachfolgeprozesse bekannt wurden.Anklage war gegen insgesamt 185 Personen erhoben worden, verhandelt wurde gegen 177: Vier Angeklagte hatten Selbstmord verübt, vier waren für verhandlungsunfähig erklärt worden. Die Vorbereitungen für die Nachfolgeprozesse hatten im Mai 1946 begonnen, während der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher noch im Gange war. Bald nach dessen Beendigung wurde das Amt der US-Anklagebehörde eingerichtet und Telford Taylor zu seinem Leiter ernannt. Die erste Anklageschrift -Vereinigte Staaten gegen Karl Brandt (Der "Ärzteprozeß")- wurde am 25. Oktober 1946 eingereicht, am 9.12. begann das Verfahren. Das letzte Urteil in den Nachfolgeprozessen erging am 11. April 1949.Die 12 Nachfolgeprozesse lassen sich in fünf Gruppen untergliedern: Ärzte und Juristen: 39 Angeklagte SS und Polizei: 56 Angeklagte Industrielle und Bankiers: 42 Angeklagte Militärische Führer: 26 Angeklagte Minister und hohe Regierungsbeamte: 22 Angeklagte.24 Angeklagte wurden zum Tod verurteilt, 20 zu lebenslänglicher Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. Freispruch erging in 35 Fällen. Von den zum Tod Verurteilten wurden 12 hingerichtet, einer an Belgien ausgeliefert (dort verstorben), 11 zu lebenslanger Haft begnadigt. Mit Gnadenerlaß vom 31. Januar 1951 setzte US-Hochkommissar McCloy zahlreiche Strafen herab.(54)Auf der Grundlage einer von Telford Taylor, Chefankläger in den Nürnberger Nachfolgeprozessen, erstellten Übersicht (55), folgt eine knappe Skizze der 12 Verfahren.

Ärzte und Juristen

Der ÄrzteprozeßIm Ärzteprozeß  ging es vor allem um die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Ausführung von grausamen und häufig mörderischen medizinischen Experimenten, die ohne Zustimmung der betreffenden Opfer an Konzentrationslagerinsassen, Kriegsgefangenen und anderen Personen (einschließlich Juden und sog. Asozialen) vorgenommen worden waren. Die am 25. Oktober 1946 eingereichte Anklageschrift enthielt die Namen von 23 Angeklagten. Karl Brandt war eine Zeitlang einer von Hitlers privaten Ärzten gewesen und war im Alter von vierzig Jahren zur höchsten militärischen Stellung im Deutschen Reich als Reichskommissar für das Sanitär- und Gesundheitswesen aufgestiegen, wobei er direkt Hitler unterstellt war; er war gleichzeitig Generalleutnant der Waffen-SS. Seine Behörde hatte die Aufsicht über alle militärischen und zivilen medizinischen Einrichtungen. Nach der Anklage wurden diese Experimente in Dachau im Interesse der Luftwaffe ausgeführt, um die Grenzen menschlicher Ausdauer und Lebensfähigkeit in großen Höhenlagen zu erforschen und um die wirksamste Behandlung für Piloten mit schweren Erfrierungserscheinungen festzustellen. In Dachau, Buchenwald und anderswo wurden Konzentrationslagerhäftlinge mit Malaria, epidemischer Gelbsucht, Typhus oder anderen Krankheiten infiziert, um Impfstoffe und Medikamente zu prüfen. Unter den verschiedenen Versuchen, bei denen die Insassen der Lager als Versuchskaninchem mißbraucht wurden, waren Methoden für Sterilisierung und Techniken, um Seewasser trinkbar zu machen. Karl Brandt und drei weitere Angeklagte wurden außer der Teilnahme an diesen "Experimenten" auch der Täterschaft am sogenannten "Sterbehilfe"-Programm angeklagt, das die systematische und geheime Ermordung von Alten, Geisteskranken, unheilbar Kranken, von Kindern mit Mißbildungen und anderen Personen durch Vergasung, tödliche Einspritzungen und auf anderem Wege in Altersheimen, Hospitälern und Anstalten vorsah. Diese Personen wurden als "nutzlose Esser", und als Belastung für die deutsche Kriegsmaschinerie betrachtet. Den Verwandten dieser Opfer wurde mitgeteilt, daß sie auf natürliche Weise, zum Beispiel an Herzschlag, gestorben seien. (56)Eine Tabelle mit den Urteilen finden sie auf Seite 43 ff.Der JuristenprozeßDer Hauptpunkt der Anklage im Juristenprozeß gegen Richter, Staatsanwälte und hohe Ministerialbeamte war die Anschuldigung des "Justizmordes und anderer Greueltaten, die sie dadurch begingen, daß sie Recht und Gerechtigkeit in Deutschland zerstörten und dann die leeren Hüllen von Rechtsformen zur Verfolgung, Versklavung und Ausrottung von Menschen in einem Riesenausmaß benützten." (57) "Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewußten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen." (58)SS (Schutzstaffel der NSDAP) und Polizei 1943 wurde die Zentrale der SS unter der Führung von Heinrich Himmler in ungefähr ein Dutzend "Hauptämter" eingeteilt. Jeder der drei Nürnberger "SS-Prozesse" befaßte sich mit einem oder mehreren dieser Hauptämter.Der Prozeß gegen die Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (WVHA)Das WVHA unter der Leitung von Oswald Pohl war in 5 Amtsgruppen eingeteilt, von denen drei finanzielle und rechtliche Fragen der SS bearbeiteten, die SS mit Uniformen, Quartieren und anderen Ausrüstungen versorgten und mit der Errichtung und Pflege der SS-Gebäude, Baracken, Befestigungen und Lager einschließlich der Konzentrationslager betraut waren. Eine vierte Amtsgruppe hatte die direkte Verantwortung für die Verwaltung der Konzentrationslager, und die fünfte leitete die Wirtschaftsbetriebe, wie Bergwerke, Steinbrüche, Ziegeleien, die die SS in der Nähe der Konzentrationslager besaß. Das hervorstechendste Merkmal des Urteils hier war nach Telford Taylor die uneingeschränkte Verurteilung der Zwangsarbeit durch das Gericht.Der RUSHA-FallDer zweite "SS-Fall" ist als der RUSHA-(Rassen-und Siedlungshauptamt)-FALL bekannt. Die Angeklagten waren 14 hohe Beamte von verschiedenen SS-Organisationen, deren gemeinsames Ziel es nach der Anklageschrift war, die angebliche Überlegenheit der "nordischen Rasse" zu fördern und zu beschützen und all diejenigen Kräfte zu unterdrücken und auszurotten, die sie "verwässern" oder "vergiften" könnten.(59)Der EinsatzgruppenprozeßDie insgesamt vier Einsatzgruppen (A,B,C,D) waren besondere Einheiten der SS, die die deutsche Armee während des Überfalls und der Besetzung der Sowjetunion mit dem allgemeinen Auftrag begleiteten, die "politische Sicherheit" in den besetzten Gebieten zu gewährleisten. Die SS verstand unter der Ausführung dieses Auftrages die sofortige und völlige Abschlachtung aller Juden in den besetzten Gebieten und ebenso anderer Gruppen, wie kommunistischer Parteifunktionäre und Zigeuner. Es ist bewiesen worden, daß ungefähr eine Million Juden und andere Personen in der Sowjetunion von den Einsatzgruppen "liquidiert" wurden. Die 24 Angeklagten waren Befehlshaber oder Offiziere dieser Einheiten, und die Verhandlung gegen sie wurde nicht zu Unrecht in der Presse als der größte Mordprozeß der Geschichte bezeichnet. (60) "Die Angeklagten waren keine unzivilisierten Wilden, die nicht die Feinheiten des Lebens zu schätzen wußten. Jeder dieser vor Gericht stehenden Männer hat den Vorzug einer guten Erziehung gehabt. Acht waren Juristen, einer ein Universitätsprofessor, ein anderer ein Zahnarzt und wieder ein anderer Kunstsachverständiger. Einer der Angeklagten gab als Opernsänger Konzerte in ganz Deutschland, bevor er seine Tour mit den Einsatzgruppen in Rußland begann. Unter diesen gebildeten Männern von guter Herkunft befand sich sogar ein früherer Geistlicher, der sich selbst seiner geistlichen Würde entkleidet hatte". (61)SS-Generäle im Prozeß gegen die WilhelmstraßeZwei weitere prominente SS-Führer wurden im Prozeß gegen die Wilhelmstraße (siehe auch S. 41 ) verurteilt. Zwar wurden sie von der Anklage der Verbrechen gegen den Frieden freigesprochen, jedoch wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Industrielle und Bankiers

Der Flick-ProzeßDer Flick-Prozeß  war der zweite Prozeß gegen Angeklagte aus der Privatindustrie im Rahmen des Kriegsrechts und der erste, in dem ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Friedrich Flick und fünf seiner Hauptmitarbeiter wurden beschuldigt, viele Tausende von ausländischen Staatsangehörigen, und zwar Konzentrationslager-Insassen und Kriegsgefangene, unter unmenschlichen Bedingungen in die Flick-Bergwerke und -Fabriken deportiert zu haben. Der zweite Anklagepunkt beschuldigte alle außer einem Angeklagten der Ausraubung von Fabriken und anderem Eigentum in Frankreich und Rußland. Im dritten Anklagepunkt ging es unter dem Punkt "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" um die Teilnahme an der Judenverfolgung und zwar durch Fortnahme (Arisierung) von begehrenswertem jüdischen Industriebesitz und von Bergwerken. In Punkt vier wurden Flick und sein Hauptmitarbeiter Otto Steinbrick beschuldigt, an den Verfolgungen und an anderen Greueltaten durch Zahlung umfangreicher Summen an die SS mitgewirkt zu haben. Die Hauptargumente der Verteidigung waren, daß alle Industriellen im "Dritten Reich" in Furcht vor der Nazi-Tyrannei lebten und daß sie gezwungen waren, Zwangsarbeiter zu beschäftigen. Die Beziehungen der Angeklagten zu Himmler und ihre scheinbare Übereinstimmung mit der Rassenideologie wurden als Tarnung hingestellt, von Flick beschrieben als "mit den Wölfen heulen" und nur darauf abgestellt, ihre Stellung zu erhalten. Im Flick-Prozeß hörte man zum erstenmal ganz deutlich in den Schlußworten der Verteidigung ein Thema, das immer mehr bei der Verteidung in Nürnberg tonangebend wurde: das deutsche Verhalten während des Zweiten Weltkrieges sei nicht tadelnswerter als das der alliierten Nationen; Zwangsarbeit und wirtschaftlicher Diebstahl sei nicht strafwürdiger als die Bombardierung von deutschen Städten durch die Alliierten; deutsche Übergriffe sowie die Greueltaten gegen die Juden könnten mit denen auf alliierter Seite verglichen werden; als Beispiel wurden die Bombardierungen der letzten Kriegstage angeführt. Das Urteil wurde am 22. Dezember 1947 verkündet und war äußerst milde und versöhnlich. Das Gericht erkannte die Argumente der Verteigung und der Angeklagten an.(62)Der Krupp-ProzeßAlfried Krupp war zusammen mit 11 seiner Beamten angeklagt. Die Anklageschrift legte u.a. dar, daß die Firma Krupp eine führende Rolle in dem geheimen und illegalen Wiederaufrüstungsprogramm unter der Weimarer Republik gespielt, Hitlers Machtergreifung unterstützt, die deutsche Industrie nach Naziprinzipien organisiert und bewußt und gewollt an der Wiederaufrüstung Deutschlands zum Zwecke ausländischer Eroberungen mitgearbeitet habe; ferner "als ein integrierender Teil der Angriffshandlungen", "Eigentum und Hilfsquellen von besetzten Ländern gestohlen und ausgebeutet sowie Staatsangehörige dieser Gebiete versklavt habe". (63) ( Siehe dazu das Dokument zu Krupp im Anhang)Der IG-Farben-ProzeßDer IG-Farben-Prozeß war der größte der industriellen Prozesse. Alle Angeklagten wurden wegen der gleichen Verbrechen wie die Krupp-Angeklagten vor Gericht gestellt: Planung und Durchführung von Angriffskriegen, Verschwörung zu diesem Zwecke, wirtschaftliche Ausraubung und Zwangsarbeit und Versklavung von Kriegsgefangenen, Deportierten und Konzentrationslagerhäftlingen. Außerdem wurden drei Angeklagte noch wegen Mitgliedschaft in der SS angeklagt. Nach Auffassung der Anklagebehörde wog das Beweismaterial gegen die IG-Farben-Angeklagten am schwersten soweit Industrielle auf der Anklagebank saßen. Dies galt besonders für die Anklagepunkte Angriffskrieg und Verschwörung dazu; die Staatsanwaltschaft war überzeugt, ihr Material beweise, daß die Leiter von IG-Farben lange vor Hitlers Machtergreifung eine Diktatur wünschten, die "handeln konnte, ohne Rücksicht auf die Launen der Massen nehmen zu müssen" und, daß sie die Beherrschung der gesamten europäischen chemischen Industrie anstrebten, wenn möglich auch außerhalb Europas. Noch bevor Hitler die Macht an sich riß, hatte IG-Farben mit ihm Abmachungen für eine Regierungsunterstützung zur Ausdehnung ihrer Anlagen für synthetisches Gasolin abgeschlossen. IG-Farben unterstützte Hitlers Machtübernahme und die Festigung seiner Gewalt durch weitgehende finanzielle Zuwendungen und durch systematische Propaganda. IG-Farben arbeitete aufs engste mit Hitler und den deutschen militärischen Führern zusammen und nahm bereitwillig an der Planung für den Aufbau einer gigantischen deutschen Armee und Luftwaffe teil. Im Kampf zwischen Hjalmar Schacht, der fürchtete, daß die unbegrenzte Wiederaufrüstung Deutschlands finanzielle Stabilität gefährden könne, und Göring, dem Vorkämpfer einer Wiederaufrüstung, die alle finanziellen Erwägungen beiseite ließ, stellte sich IG-Farben mit dem ganzen Gewicht hinter Göring. IG-Farbens Hauptangeklagter, Carl Krauch, war Görings direkter Berater und der führende Mann der gesamten chemischen Industrie. Görings Vier-Jahres-Plan war zu 75 Prozent ein Farben-Projekt. Die Leiter der IG-Farben wußten infolge ihrer strategischen Position auf dem Gebiet der Produktion von Gummi, Benzin, Giftgas, daß die Wiederaufrüstung bei weitem jeden vorstellbaren Verteidigungszweck überstieg. IG-Farben entwickelte seine eigenen Pläne für die Aufsaugung der chemischen Industrie in den von Deutschland zu überfallenden Ländern, und zwar gleichzeitig mit den militärischen Plänen, und setzte sie sofort in Aktion, nachdem die einzelnen Eroberungen abgeschlossen waren. IG-Farbens Beratungen mit den militärischen und politischen Führern überstiegen bei weitem das Gebiet der technischen Angelegenheiten und waren äußerst aggressiv und in jeder Beziehung auf Krieg gerichtet. (64) All diese Beweise machten jedoch auf zwei der drei Richter wenig Eindruck. Das Urteil des Gerichts vom Juli 1948 sprach alle Angeklagten vom Vorwurf der Verschwörung, der Planung und Durchführung von Angriffskriegen frei.

Generalfeldmarschälle und Generale

Zwei der Nürnberger Nachfolgeprozesse beinhalteten Anklagen gegen 25 hohe militärische Führer.Der Prozeß  gegen die Südost-GeneraleIm sogenannten "Geisel-Prozeß" oder Prozeß gegen die Südost-Generale waren zwölf Armeeführer wegen Kriegsverbrechen angeklagt, die sie während der deutschen Besetzung von Jugoslawien, Albanien und Griechenland begangen hatten. Der wichtigste Anklagepunkt gegen alle Angeklagten war ihre Verantwortlichkeit für die Tötung von vielen Tausenden von jugoslawischen und griechischen Zivilisten. Viele dieser Menschen wurden auf Grund eines Befehls von Generalfeldmarschall Weichs umgebracht, nach dem für einen von Partisanen getöteten deutschen Soldaten einhundert Zivilisten als "Geiseln" hingerichtet werden sollten. Bei anderer Gelegenheit wurden alle Einwohner von bestimmten Dörfern, in deren Nähe eine Partisanenaktion vorgekommen war, ermordet und ihre Dörfer niedergebrannt. Das Urteil im "Geisel-Prozeß" ist in den vorher von Deutschland besetzten Ländern stark kritisiert worden. (65)Der OKW-ProzeßAlle Angeklagten im Prozeß gegen das Oberkommando der Wehrmacht (OKW), an der Spitze Generalfeldmarschall Wilhelm von Leeb, waren beschuldigt, Angriffskriege geplant und geführt zu haben. Das Beweismaterial zeigte auch, daß viele von ihnen den Hauptkonferenzen beigewohnt hatten, in denen Hitler seine Absichten erklärt hatte, Polen, Holland, die Sowjetunion und andere Länder zu überfallen. Auf die Teilnahme an diesen Konferenzen hatten die Richter des Internationalen Militärgerichtshofes ihre Verurteilung von Keitel, Raeder und von Neurath wegen Verbrechens gegen den Frieden entscheidend gestützt. Einige der Angeklagten, die nicht selbst Teilnehmer der Konferenzen mit Hitler gewesen waren, hatten an den Entwürfen für die Invasionspläne mitgearbeitet. Trotz dieser Umstände hat das Gericht es abgelehnt, das entsprechende Beweismaterial zu benutzen. Nach dem Urteil des Gerichts waren die Kenntnis von Hitlers Angriffsabsichten und die Teilnahme an der Planung und Einleitung von Angriffskriegen "nicht genügend, um die Teilnahme am Kriege selbst bei Militärführern von hohem Rang zu einem Verbrechen zu stempeln". (66) Ohne jede Erörterung über die Funktion oder Taten der einzelnen Angeklagten schloß das Gericht, daß "die Angeklagten sich nicht auf der Stufe der leitenden Politiker befunden hätten und deshalb in diesem Anklagepunkt nicht schuldig seien." (67) Die Beschuldigungen gegen die Angeklagten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren sehr schwer. Es waren in der Wehrmacht Befehle erteilt worden, die die Hinrichtung aller Kommandos und politischer Kommissare anordneten, selbst wenn sie in Uniform auf dem Schlachtfeld gefangen genommen wurden. Trotz einigem Widerstand gegen diese Befehle wurden sie in vielen Fällen ausgeführt, der Kommandobefehl meistens an der Westfront und der Kommissarbefehl an der Ostfront. Das Verhalten der deutschen Armee gegenüber Zivilisten in den besetzten Gebieten war nicht besser. Die Armeen hatten an der Deportierung von Hunderten und Tausenden von Zivilisten aus ihren Heimatländern zur Zwangsarbeit teilgenommen; die berüchtigten SS-Einsatzgruppen, die über eine Million Juden an der Ostfront ermordet hatten, hatten diese Mordtaten in Zusammenarbeit mit der deutschen Armee ausgeführt, die sie ernährte, transportierte und unterbrachte. Mindestens drei der Angeklagten hatten persönlich an den Entwürfen solcher verbrecherischen Befehle wie des Kommissarbefehls und des Kommandobefehls teilgenommen; die meisten anderen Angeklagten hatten direkt mit deren Ausführung zu tun. Wilhelm Leeb wurde nur unter einem Punkt schuldig gesprochen, erhielt drei Jahre und wurde unter Anrechnung der Untersuchungshaft entlassen.

Minister und hohe Beamte

Der Prozeß gegen Erhard MilchMilch hatte den Rang eines Generalfeldmarschalls der Luftwaffe und war Görings Vertreter im Luftfahrtministerium. Der Hauptanklagepunkt beruhte jedoch auf seiner Tätigkeit als Mitglied des "Amtes Zentrale Planung", das durch eine Verordnung Hitlers vom 29. Oktober 1943 errichtet worden war. Das führende Mitglied der "Zentralen Planung" war Albert Speer, der vom Internationalen Militärgerichtshof (IMG) verurteilt worden war. Letzterer hatte festgestellt, daß besagtes Amt "die oberste Autorität für die Aufstellung der deutschen Produktionspläne und für die Zuteilung und Fertigstellung von Rohmaterialien hatte", ferner daß dieses Amt Anweisungen an den vom IMG verurteilten Sauckel zur Beschaffung von Arbeitskräften für solche Industrien geben konnte, die unter der Aufsicht des Amtes standen. Sauckel und Speer wurden beide hauptsächlich deshalb verurteilt, weil sie am "Zwangsarbeitsprogramm" teilgenommen hatten, und dies war auch der Hauptanklagepunkt gegen Milch. Er wurde ferner wegen Mittäterschaft an medizinischen Experimenten angeklagt, zum Beispiel Höhen- und Kühlversuchen, die im Konzentrationslager Dachau für die deutsche Luftwaffe durchgeführt worden waren. (68) Das Gericht war der Auffassung, daß Milchs Beteiligung an den medizinischen Experimenten nicht über jeden vernünftigen Zweifel hinaus erwiesen war, und sprach ihn von diesem Anklagepunkt frei. Seine Mitverantwortlichkeit für das Zwangsarbeitsprogramm zusammen mit Speer und Sauckel wurde als hinreichend erwiesen angesehen. Er wurde daher für schuldig befunden und zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt (69).Der Prozeß gegen die WilhelmstraßeDer größte und letzte der Nürnberger Nachfolgeprozesse betraf fast ausschließlich höchste Regierungsbeamte und wurde daher als der "Ministerien" - oder Prozeß gegen die "Wilhelmstraße" bekannt; amtlich war es der "Prozeß der Vereinigten Staaten gegen Ernst von Weizsäcker und Genossen". Von den 21 Angeklagten waren 18 Minister und hohe Beamte in der Zivilverwaltung des "Dritten Reiches". Die drei weiteren Angeklagten waren die SS-Generale Gottlob Berger und Walter Schellenberg sowie der Bankier Karl Rasche. Die Zusammensetzung der Anklagebank war der des Hauptkriegsverbrecherprozesses ähnlich, nur daß im Prozeß gegen die Wilhelmstraße der Anteil der Diplomaten und Wirtschaftsbeamten größer war, jedoch keine Militärs mitangeklagt waren. Die Anklageschrift beschuldigte 16 Angeklagte der Begehung von Verbrechen gegen den Frieden. Sieben Angeklagte waren wegen Kriegsverbrechen, einschließlich der Mitschuld am Lynchen von abgesprungenen Fliegern und der Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen angeklagt. Sämtliche Angeklagten waren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, begangen gegen die Zivilbevölkerung nach Ausbruch des Krieges, einschließlich der Verfolgung und Ausrottung von rassischen und religiösen Gruppen, wirtschaftliche Ausraubung und Plünderung in besetzten Ländern und Deportierung zur Zwangsarbeit. 15 Angeklagte waren auch als Mitglieder verbrecherischer Organisationen, wie der SS oder des Führerkorps der NSDAP, angeklagt. Der Chef der Auslandsorganisation der NSDAP wurde nur wegen Mitgliedschaft in der SS und dem Führerkorps der NSDAP verurteilt. Er selbst hatte sich der Mitgliedschaft in der SS und dem Führerkorps unter Kenntnis ihrer kriminellen Handlungen für schuldig erklärt. Dies war die einzige Schuldigerklärung, die jemals in einem der Nürnberger Prozesse abgegeben worden ist. Alle anderen Angeklagten im Wilhelmstraßen-Prozeß wurden auf Grund von einem oder mehreren Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen den Frieden, wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Im Hinblick auf die Schwere der Verbrechen waren, so Telford Taylor, die Strafen zu milde. (70)Vom Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg vom 1.10.1946 bis zum Urteil im Wilhelmstraßenprozeß am 11.4.1949 war eine lange Zeit vergangen. Es gab nicht mehr die "alliance" mit der Sowjetunion, die im ersten Urteil mitgewirkt hatte. Die amerikanische Politik ging inzwischen dahin, die Deutschen zu ihren Verbündeten zu machen. Je weiter weg von den Untaten und dem Mai 1945, um so milder wurden die Anschauungen - insbesondere über die Strafhöhe. "Die Klarheit über die Taten und das Beweismaterial war unerhört angewachsen - und sagen wir ruhig - der Mut zur Bestrafung war gesunken." (71)Übersicht über die Nürnberger Nachfolgeprozesse- zusammengestellt von Robert Kempner (72) (Stand vom 31. Januar 1951)Die nachstehende Tabelle gibt die Namen der Angeklagten und in der zweiten Spalte die Kategorie der Straftaten an, deretwegen sie verurteilt wurden.A bedeutet Angriffskrieg V bedeutet Verschwörung zur Planung eines Angriffskrieges K bedeutet Kriegsverbrechen im engeren Sinne, insbesondere gegen Kriegsgefangene und Kombattanten M bedeutet Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere Massenmorde wie die Ausrottung von Minderheiten. S bedeutet Sklavenarbeit P bedeutet Plünderung; S und P sind spezielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit O bedeutet Organisationsverbrechen, d.h. die Mitgliedschaft in einer der vom Internationalen Militärgerichtshof für verbrecherisch erklärten Organisationen, vor allem

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