Автор: Пользователь скрыл имя, 16 Октября 2011 в 13:25, реферат
Die wichtigste Funktion des Rechts ist die Sicherung des inneren Friedens. In einer Gesellschaft gibt es unterschiedliche Interessen, die unausweichlich zu Konflikten führen. Das Recht sorgt dafür, dass sie auf friedliche Weise in einem geregelten Verfahren ausgetragen werden.
Text II
Funktionen
des Rechtes
Die wichtigste Funktion des Rechts ist die Sicherung des inneren Friedens. In einer Gesellschaft gibt es unterschiedliche Interessen, die unausweichlich zu Konflikten führen. Das Recht sorgt dafür, dass sie auf friedliche Weise in einem geregelten Verfahren ausgetragen werden.
Die Rechtsordnung verbietet, privat Vergeltung zu üben. Das Opfer einer Straftat darf an dem Täter keine Rache nehmen. Der Bürger muss sich an die Gerichte wenden und sein Recht mit Hilfe der Staatsgewalt durchsetzen.
Bei Straftaten steht die Strafgewalt allein dem Staat zu, Anklage erhebt der Staatsanwalt. Auch bei einem zivilrechtlichen Streit setzt das Recht an die Stelle der gewaltsamen, ungeregelten Auseinandersetzung das geregelte Verfahren. Es kann seine befriedende Wirkung nur entfalten, wenn es für einen gerechten Ausgleich der Interessen sorgt. Der Gesetzgeber muss beim Erlass der Gesetze die unterschiedlichen Interessen und möglichen Konflikte vorwegnehmen. Das Recht dient so der Vorbeugung von Konflikten. Kommt es zum Streit, muss ein gerichtliches Verfahren eine Lösung des Konflikts herbeiführen. Sie soll möglichst von allen Beteiligten als gerecht empfunden werden. In jedem Fall setzt sie dem Konflikt ein Ende und stellt den Rechtsfrieden wieder her.
Das Recht gewährleistet auch die Freiheit des einzelnen. Das erscheint auf den ersten Blick paradox, denn das Recht schränkt gerade die Freiheit auf vielfältige Weise ein.
In einer Gesellschaft, in der viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, kann es aber keine uneingeschränkte Freiheit geben. Freiheit endet dort, wo das Recht des anderen beginnt. Die französische «Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte» von 1789 hat das so ausgedrückt: «Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden».
Wenn das Recht diese Funktion nicht erfüllt, entstehen «rechtsfreie Räume», es herrscht Willkür, unter der die Schwachen leiden.
Das
Recht stellt auch ein System von rechtlichen Regeln bereit, in dem der
einzelne seine Rechtsbeziehungen in eigener Verantwortung (autonom)
gestalten kann. Die Juristen nennen das Privatautonomie. Das Mietrecht
ist ein weiteres Beispiel für rechtlich geregelte Beziehungen zwischen
Vertragspartnern.
Wortschatz
zum Text:
unausweichlich – неизбежный
verbieten – запрещать
die Vergeltung – возмездие, кара
das Opfer – жертва
die Straftat – преступление
der Täter – виновник, преступник
die Rache nehmen – мстить (кому-либо за кого-либо, за что-либо)
die Strafgewalt – уголовное принуждение, карательная власть
zustehen – следовать, подобать, принадлежать
die Anklage – обвинение, жалоба
eine Anklage erheben – предъявлять обвинение
das Verfahren – дело, процесс
der Erlass eines Gesetzes – издание закона
vorwegnehmen – предупреждать (чье-либо действие, высказывание)
die Vorbeugung – предупреждение, предотвращение
herbeiführen – приводить (к кому-либо); повлечь за собой
empfinden – чувствовать, ощущать
gewährleisten – гарантировать, обеспечивать
einschränken – ограничивать
die Erklärung – декларация
ausdrücken – выражать
schaden – вредить
das Glied – член
der Genuss – зд. пользование
die Willkür – произвол
leiden – страдать
erwerben – приобретать
die Regelung
– регулирование, упорядочение
Übungen
zum Text II
die
Sicherung, die Ordnung, die Auseinandersetzung, die Erklärung, die
Lösung, die Beziehung
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Der soziale Rechtsstaat greift aktiv in alle Bereiche des persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens ein. Gesetzliche Regelungen schützen die Schwächeren und sorgen für den Ausgleich sozialer Gegensätze.
Das Arbeitsrecht beispielsweise enthält zahlreiche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer. Das Kartellrecht sichert den wirtschaftlichen Wettbewerb.
Der
rasche gesellschaftliche Wandel, die begrenzten natürlichen Lebensgrundlagen,
die Entwicklung neuer Technologien zwingen den Staat, steuernd und gestaltend
in immer neue Lebensverhältnisse einzugreifen.