Охрана окружающей среды

Автор: Пользователь скрыл имя, 16 Октября 2011 в 21:40, реферат

Описание работы

Энергичная охрана окружающей среды важна для существования. Возрастающие стихийные бедствия заострили сознание для того, что только продолжительный жизненный способ и экономический способ способен к будущему. Под этим образцом защита естественных жизненных основ зафиксирована как государственная цель в основном законе.

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    Атомная энергия: Из-за высокого риска и нерешенного вопроса утилизации отходов федеральное правительство хочет оканчивать использование атомной энергии. Она договорилась о выходе с предприятиями энергоснабжения,  без того чтобы требовали это одно возмещение (смотри страницу 306). Для окончательного захоронения радиоактивных отбросов единственный склад для радиоактивных отходов должен обставляться до 2030 в глубоких геологических формациях. Предприниматели атомных электростанций принципиально должны обставлять в местонахождении электростанции или поблизости от промежуточных опор.

Радиационная  защита: На основании атомного закона предписание радиационной защиты и рентгеновское предписание регулируют уверенное обращение с ионизирующими лучами. Люди, предметные товары и окружающая среда защищаются строгими инструкциями перед убытками. При этом с принципом считать лучевую нагрузку так незначительной как возможной. Поэтому предельная лучевая нагрузка людей, которыми занимаются рентгеновские учреждения была новеллой рентгеновского предписания в 2002 (прежде всего, в медицине и стоматологии) опущенный, а именно примерно на одной пятой части предыдущей стоимости. С 1997 существует также регулирование для защиты населения по сравнению с неионизирующим излучением (электро-смог), которое утверждает предельные значения для электромагнитных полей.

Международное сотрудничество: Вредные вещества не останавливаются в границах страны. Поэтому международное сотрудничество важно для охраны окружающей среды. Германия поддерживает начатый в 1992 в Рио-де-Жанейро процесс международного экологического партнерства и эволюционного партнерства, который привел в сентябре 2002 в Йоханнесбурге к скромным, но ощутимым успехам в голосовании национальных целей охраны окружающей среды и глобального обязательства примерно 190 государств. Германия выступает также за организационное укрепление охраны окружающей среды на уровне Объединенных Наций, а также за лучший учет экологических аспектов в рамках порядка мировой торговли. С многочисленными странами, главным образом по европейскому соседству, существуют подробные договоренности на экологическом секторе. Восточное расширение ЕС предлагает шанс экспортировать более строгие предельные значения Европейского сообщества на большую соседнюю область и уменьшать вместе с тем нагрузки также от этой стороны. Вместе с тем растет та стран, которые понимают принцип продолжительности как цель политики. 

Umweltschutz

Tatkräftiger Umweltschutz ist überlebenswichtig. Zunehmende Naturkatastrophen haben das Bewusstsein dafür geschärft, dass nur eine nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsweise zukunftsfähig ist. Unter diesem Leitbild ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dabei geht es laut Artikel 20 auch um die „Verantwortung für künftige Generationen". Das bedeutet für eine aktive Politik der Zukunftssicherung, dass Industrie und Landwirtschaft, Städtebau und Verkehr mit begrenzten Umweltressourcen wie Energie, Rohstoffen, Fläche und Wasser so behutsam umgehen müssen, dass auch für künftige Generationen ein stabiles Klima, eine artenreiche Natur, fruchtbare Böden und ausreichende Wasservorräte zur Verfügung stehen.

    Auf dem Weg dahin ist staatliches Handeln ebenso gefordert wie die Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Konsumenten. Mit einer Ökologischen Steuerreform, min dem Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie und

 dem Einstieg in eine größere Nutzung erneuerbarer Energien , mit einem anspruchsvollen CO Minderungsprogramm und mit dem Aufbau einer Kreislaufwirtschaft hat Deutschland in den letzten Jahren Signale gesetzt, die auch international Beachtung gefunden haben.

    Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für den Umweltschutz zuständig. Ihm unterstehen das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesamt für Strahlenschutz. Einige Bundesländer haben eigene Umweltministerien. Wichtige Aufgaben des Umweltschutzes werden überdies auf lokaler Ebene von den Städten, Kreisen und Gemeinden wahrgenommen.

    Naturschutz: Wichtig für eine nachhaltige Entwicklung im Bereich des Naturschutzes und den Erhalt der biologischen Vielfalt ist das 1992 in Rio de Janeiro geschlossene internationale Übereinkommen, das darauf abzielt, die biologische Vielfalt nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern auch auf nachhaltige Weise zu nutzen. Zu den vorrangigen Aufgaben zählt, noch vorhandene natürliche oder naturnahe Gebiete zu erhalten, sie gegebenenfalls durch Renaturierung wiederherzustellen, sie miteinander zu vernetzen und ihre Belastung durch Schadstoffe zu minimieren.

In Deutschland gibt es rund 5.000 Naturschutzgebiete, die rund 2,3 Prozent der Landesfläche umfassen. 6.000 Landschaftsschutzgebiete machen 25 Prozent aus. Ein weiterer Ansatzpunkt für die Sicherung der Artenvielfalt ist die ökologische Neuausrichtung der land- und (wirtschaftlichen Anbaumethoden. Die Bundesregierung strebt deshalb eine Ausweitung des biologischen Landbaus sowie anderer schonender Verfahren an. Fördermittel, auch der Europäischen Union, werden nicht mehr allein an Produktivität, sondern vermehrt an ökologische Kriterien zu knüpfen sein. Deutschland ist zudem an der Schaffung eines europaweiten ökologischen Netzes beteiligt das unter anderem einen genetischen Austausch zwischen einzelnen Schutzgebieten ermöglichen soll. In Deutschland wird ein Verbund ökologisch bedeutsamer Gebiete angestrebt, der rund zehn Prozent der Fläche umfassen soll.

    Klimaschutz: Ein Schwerpunkt der Umweltpolitik liegt im Klimaschutz. Die Bundesregierung wird ihrer internationalen Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Rahmen des Kyoto - Protokolls nachkommen. Sie sieht vor, dass diese Emissionen zwischen 1990 und dem Zeitraum von 2008 bis 2012 um 21 Prozent gesenkt werden. Bis zum Jahr 2002 konnte bereits eine Minderung um mehr als 19 Prozent verzeichnet werden. Dabei geht es um sämtliche Quellen von Treibhausgasemissionen, insbesondere den C02-Emissionen. Neben der Energiegewinnung sind dies die Wirtschaft, die Gebäude, die privaten Haushalte und der Verkehr. Die Ökologische Steuerreform verfolgt das Ziel, durch einen stufenweisen Anstieg der Energiepreise bei allen Verursachern Anreize

zu schaffen, sparsam mit Energie umzugehen. Mit der Ökologischen Finanzreform sollen zusätzlich umweltschädliche Subventionen und Regelungen abgebaut beziehungsweise verändert werden.

   Mit Nachdruck werden erneuerbare Energien und ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gefördert, von dem Emissionsminderungen in Höhe von zehn Millionen Tonnen C02 bis zum Jahr 2005 erwartet werden. Im Bereich der privaten Energienutzung und in den Haushalten wird durch die Energiesparverordnung der Energiebedarf von Neubauten gegenüber dem bisherigen Standard um weitere 30 Prozent gesenkt. Dazu stellt der Bund bis 2005 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereit. Ein wichtiger Schwerpunkt betrifft daneben den Verkehrsbereich, wo insbesondere der Schienenverkehr und verbrauchsarme Pkw durch Steuerermäßigungen und zusätzliche Bundesmittel gefördert werden.

    Luftreinhaltung: Auch in Deutschland wird die Luft von Schadstoffen belastet, die vor allem aus Industrie und Gewerbe, aus dem Straßenverkehr, Heizungen und Kraftwerken stammen. Die Umweltbelastung zeigt sich besonders deutlich an den Waldschäden oder den Spuren an Kunstdenkmälern.

    Gegen die Luftverschmutzung wurde ein umfassendes Programm entwickelt. So werden die Schadstoffe, aus Kraft- und Fernheizwerken sowie aus Automotoren in die Luft gelangen, durch Filter und Katalysatoren wirksam reduziert. Kraftwerksbetreiber und Industrie wurden durch technische Vorschriften zu einer raschen Umrüstung ihrer Anlagen veranlasst. Die Resultate können sich sehen lassen. Die Belastung der Luft mit Schadstoffen hat seit 1990 bei Schwefeldioxid um 85 Prozent und bei den flüchtigen Kohlenwasserstoffen (VOC - Vorläufer von bodennahem Ozon) um 50 Prozent abgenommen. Mitte März 2003 hat die Bundesregierung ein breit gefächertes nationales Programm zur weiteren Verringerung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, Ammoniak und VOC vorgelegt.

Lärmschutz: Vor allem in Ballungsräumen ist Lärm zu einer schweren Belastung der Bevölkerung geworden. Lärmbekämpfung ist deshalb fester Bestandteil bei allen Planungen von Wohngebieten, Verkehrs- und Industrieanlagen. Verkehrsberuhigte Zonen dienen dem Lärmschutz ebenso wie neue Geräuschgrenzwerte für die Fahrzeuge, lärmmindernde Straßenbeläge oder leisere Flugzeuge. Mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 sind 57 unterschiedliche Maschinen erfasst worden, deren Schallleistungspegel anheben werde muss und bestimmte Grenzwerte nicht erschreiten darf. Dazu gehören Betonmischer ebenso wie Hydraulikhämmer, Transportbetonmischer, Kehrmaschinen, Kettensäge, Laubbläser und Rasenmäher.

Die lautesten unter ihnen müssen ab 2006 erneut gesenkte Grenzwerte einhalten. Zudem gibt es Regelun gen für empfindliche Bereiche und Tageszeiten. So gilt für reine Wohn-, Kur- und Klinikgebiete, dass diese Geräte und Maschinen sonn- und feiertags gar nicht und an Werktagen nicht zwischen 20 und sieben Uhr betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte gelten auch an Werktagen zusätzliche Einschränkungen.

    Abfall: Vor gut 20 Jahren fürchteten in Deutschland viele, im eigenen Abfall ersticken zu müssen. Die Mülldeponien drohten überzuquellen, es gab nur wenige Müllverbrennungsanlagen. Angeregt durch Bürgerinitiativen, begann die Politik, Vorschriften für die Behandlung der verschiedenen Abfälle zu erlassen, die Emissionen der Müllverbrennungsanlagen scharf zu begrenzen und Vorgaben für Deponien zu erstellen. Milliarden wurden in eine umweltschonende Abfallentsorgung investiert.

    Bald kam die Erkenntnis: Sichere Beseitigung ist nicht genug, zusätzlich ist Ressourcennutzung durch Verwertung der Abfälle notwendig. Zudem musste Abfallvermeidung das oberste Gebot werden. Dies konnte am besten dadurch geschehen, dass der Erzeuger von Abfall in die Verantwortung genommen wird. Das Bundesumweltministerium erarbeitete 1991 die Verpackungsverordnung. Damit wurde erstmals eine Rücknahmepflicht für gebrauchte Verpackungen gesetzlich verankert. Folge war das Duale System („Grüner Punkt"), das seit 1992 aufgebaut wurde und inzwischen über 36 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen getrennt erfasste und dem Recycling zuführte.

    Die heutige Abfallpolitik in Deutschland versucht, Abfall zu vermeiden, umweltverträglich zu verwerten und umweltfreundlich zu beseitigen. Das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz setzte dies 1996 für alle Produktions- und Konsumgüter in die Tat um. Es legt die Produktverantwortung des Herstellers fest und räumt der Vermeidung von Abfällen oberste Priorität ein. Sind Abfälle nicht zu vermeiden, so kommt ihrer stofflichen oder energetischen Verwertung (Recycling) höchste Priorität zu. Erst die nicht mehr verwertbaren Reststoffe dürfen umweltfreundlich beseitigt werden.

    Am 1. Januar 2003 trat eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen in Kraft. Danach wird auf Mineralwasser, Bier sowie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen aus Glas, Blech und Plastik ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben, das nach Rückgabe der leeren Verpackungen zu erstatten ist. Bei einem Füllvolumen von mehr als 1,5 Litern beträgt das Pfand 50 Cent. Bei Fruchtsäften, Wein, Sekt, Spirituosen und Milch wird kein Pfand erhoben. Das Pfand soll Mehrwegsysteme stärken und eine bessere Verwertung wertvoller Rohstoffe ermöglichen.

    Entsprechend der Produktverantwortung des Herstellers gibt es inzwischen auch Verordnungen für Batterien, für Altautos und für Altöl. In Vorbereitung ist unter anderen die Verordnung für elektrische und elektronische Geräte. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, so für Altpapier oder Baureststoffe, kommen hinzu.

    Gewässer: Die Qualität der Gewässer hat sich in Deutschland in den letzten Jahren durch weit reichende Vorschriften zur Abwassereinleitung deutlich verbessert. So werden die Schad- und Nährstoffgehalte im Abwasser für etwa 50 verschiedene Branchen begrenzt; darüber hinaus sind für die Einleitungen Abgaben zu entrichten, die wiederum für Belange des Gewässerschutzes eingesetzt werden. Dies führte zu einem Ausbau von Kläranlagen sowie zur Einführung abwasserarmer und abwasserfreier Produktionsverfahren in der Industrie, so dass sich die Belastung vieler Flüsse, etwa Rhein, Main und Elbe, deutlich verringert und die Artenvielfalt erhöht hat. Bei der letzten Bestandsaufnahme 1996 bis 2000 wurden im Rhein wieder 63 Fischarten festgestellt. Zwischen 1951 und 1975 war die Zahl auf nur 23 Arten gesunken. Im Mittelpunkt des Gewässerschutzes stehen heute die weitere Verringerung der Gewässerbelastung durch diffus eingeleitete Stoffe, vor allem aus der Landwirtschaft, sowie die Verbesserung der Gewässermorphologie. Dies dient vordringlich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

    Atomkraft: Wegen der hohen Risiken und der ungelösten Frage der Entsorgung will die Bundesregierung die Nutzung der Atomenergie beenden. Sie hat mit den Energieversorgungsunternehmen einen Ausstieg vereinbart, ohne dass diese eine Entschädigung verlangten (siehe Seite 306). Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle soll bis zum Jahr 2030 ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen eingerichtet werden. Die Betreiber von Atomkraftwerken haben grundsätzlich am Kraftwerksstandort oder in der Nähe Zwischenlager einzurichten.

Strahlenschutz: Auf der Grundlage des Atomgesetzes regeln die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung den sicheren Umgang mit ionisierenden Strahlen. Personen, Sachgüter und die Umwelt werden durch strenge Vorschriften vor Schäden geschützt. Dabei mit der Grundsatz, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Deshalb wurde durch eine Novelle der Röntgenverordnung 2002 die höchstzulässige Strahlenbelastung von Personen, die Röntgeneinrichtungen betreiben (vor allem in der Heilkunde und Zahnheilkunde) gesenkt, und zwar auf rund ein Fünftel der vorherigen Werte. Seit 1997 besteht auch eine Regelung zum Schutz der Bevölkerung gegenüber nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog), die Grenzwerte für elektromagnetische Felder vorgibt.

Internationale Zusammenarbeit: Schadstoffe machen nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb ist die internationale Zusammenarbeit wichtig für den Umweltschutz. Deutschland unterstützt den 1992 in Rio de Janeiro eingeleiteten Prozess einer internationalen Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft, der im September 2002 in Johannesburg zu bescheidenen, aber spürbaren Fortschritten in der Abstimmung nationaler Umweltschutzziele und einer globalen Verpflichtung von rund 190 Staaten geführt hat. Deutschland setzt sich ebenfalls für eine institutionelle Stärkung des Umweltschutzes auf der Ebene der Vereinten Nationen sowie für die bessere Berücksichtigung von Umweltaspekten im Rahmen der Welthandelsordnung ein. Mit zahlreichen Ländern, vornehmlich in der europäischen Nachbarschaft, existieren detaillierte Absprachen auf dem Umweltsektor. Die Ost-Erweiterung der EU bietet die Chance, die strengeren Grenzwerte der Europäischen Union auf ein großes benachbartes Gebiet zu exportieren und damit Belastungen auch von dieser Seite zu vermindern. Damit wächst die der Länder, die das Prinzip der Nachhaltigkeit als Politikziel begreifen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Словарь 

    1. der Gliedstaat 

    2. die Bezeichnung

    3. gemeinsam

    4. zwischen

    5. tiefen

    6. durchbrochen

    7. bizarr

    8. reizvoll

    9. zahlreich

    10.  wohl

    11.  deshalb

    12.  das Ausflugsziel

    13.  die Anziehungskraft

    14.  der Gipfel

    15.  der Kletterer

    16.  der Fels

    17.  empor

    18.  die Festung

    19.  gelegen

    20.  das Bistum

    21.  der Dom

    22.  beherrscht

    23.  ziehen

    24.  erfinden

    25.  das Rathaus

    26.  berhmen

    27.  darin

    28.  lateinisch

    29.  verraten

    30.  der Stämme

    31.  ansiedeln

    32.  beide

    33.  kreuz

    34.  entwickeln

    35.  lebhaft

    36.  der Orient

    37.  das Venedig

    38.  angeboten

    39.  unbeschrnkter

    40.  bedeutendsten

    41.  wirtschaftlich

    42.  mächtig

    43.  gleichzeitig

    44.  wichtiges

    45.  gründeten

    46.  kommend

    47.  rasch

    48.  der Mut

    49.  der Neuanfang

    50.  verbanden

     

Государство в  составе союзного государства

Обозначение, наименование

Общий, совместный

между

глубокий

с разрывами

причудливый

привлекательный

многочисленный

здоровый

поэтому

цель экскурсии

сила притяжения

шина

скалолаз

скала, утёс

кверху, вверх

крепость

расположенный

епископство

кафедральный  собор

спокойно

тянуть, тащить

изобретать

ратуша

славить, гордиться

в этом, внутри

латинский

изменять, предавать

племя, род, ствол

поселять

оба, и тот  и другой

во все стороны

развивать

оживленный, проворный

Ближний Восток

Венеция

предложенный

неограниченный

самый значительный

экономический, хозяйственный

могущественный, мощный

одновременно

важный

основывали

будущий

быстро

мужество

новое начало

связывали 
 
 
 
 
 
 
 

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