Euro

Автор: Пользователь скрыл имя, 19 Декабря 2011 в 19:32, реферат

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Der Euro (€) ist die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, einem in Art. 127-144 AEUV geregelten Politikbereich der Europäischen Union (EU). Der Euro als politisches Projekt.

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Der Euro () ist die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, einem in Art. 127-144 AEUV geregelten Politikbereich der Europäischen Union (EU). Er wird von der Europäischen Zentralbank emittiert und fungiert als gemeinsame offizielle Währung in 17 EU-Mitgliedstaaten sowie sechs weiteren europäischen Staaten, die zusammen die Eurozone bilden. Nach dem US-Dollar ist der Euro die wichtigste Reservewährung der Welt.

Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld, drei Jahre später, am 1. Januar 2002, erstmals als Bargeld eingeführt. Damit löste er die nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab. Die Euromünzen werden von den nationalen Zentralbanken der 17 Staaten des Eurosystems sowie von drei weiteren Staaten mit jeweils landesspezifischer Rückseite geprägt. Die Eurobanknoten unterscheiden sich europaweit nur durch verschiedene Buchstaben der Seriennummer.

Der Euro als politisches Projekt

Die Idee einer einheitlichen europäischen Währung, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erleichtern sollte, entstand schon recht bald in der Geschichte der europäischen Integration. 1970 wurde das Vorhaben im sogenannten „Werner-Plan“ erstmals konkretisiert, der bis 1980 in einer europäischen Währungsunion münden sollte. Das Vorhaben führte 1972 zur Gründung des Europäischen Wechselkursverbunds, scheiterte letztlich jedoch, unter anderem wegen des Zusammenbruchs des Bretton-Woods-Systems.

Stattdessen wurde 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) eingerichtet, das allzu starke Schwankungen der nationalen Währungen verhindern sollte. Zu diesem Zweck wurde die Europäische Währungseinheit ECU geschaffen – eine Korbwährung, die man als Vorläufer des Euros bezeichnen kann. Der ECU diente jedoch nur als Verrechnungseinheit. Als Bargeld gab es ihn nicht, nur einige symbolische Sondermünzen wurden ausgegeben. Allerdings gaben einige EG-Mitgliedstaaten Anleihen und Obligationen in ECU aus, die auch an den Börsen gehandelt wurden.

Im Jahr 1988 erarbeitete schließlich ein Ausschuss unter Leitung des EG-Kommissionspräsidenten Jacques Delors den sogenannten „Delors-Bericht“, der in drei Schritten zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion führte. Im Zuge der von Deutschland angestrebten Wiedervereinigung verlieh der französische Staatspräsident François Mitterrand der Forderung nach Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion besonderen Nachdruck. Die erste Stufe der Währungsunion wurde am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EG-Staaten eingeleitet. Nachdem im Vertrag von Maastricht 1992 die rechtlichen Grundlagen für die weitere Umsetzung gelegt worden waren, begann am 1. Januar 1994 die zweite Stufe mit der Gründung des Europäischen Währungsinstitut (EWI) und der Überprüfung der Haushaltslage der Mitgliedstaaten. Die letzte Stufe schließlich wurde am 1. Januar 1999 mit Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der endgültigen Festlegung der Euro-Wechselkurse der nationalen Währungen.

Verwirklichung des Euro-Projektes

EU-Konvergenzkriterien und der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Im Vertrag von Maastricht von 1992 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf bestimmte „Konvergenzkriterien“, die Staaten erfüllen mussten, um den Euro als Währung einzuführen. Sie umfassen im Einzelnen die Stabilität der öffentlichen Haushalte, des Preisniveaus, der Wechselkurse zu den übrigen EU-Länder und des langfristigen Nominalzinssatzes. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel wurde das erste dieser Kriterien auf dem Gipfel in Dublin 1996 auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubt den Euroländer eine jährliche Neuverschuldung von maximal 3 % und einen Gesamtschuldenstand von maximal 60 % ihres Bruttoinlandsprodukts.

Allerdings kam es sowohl vor als auch nach der Euro-Einführung immer wieder zu Verstößen der Mitgliedstaaten gegen diese Regelungen. So konnte insbesondere Griechenland den Euro nur aufgrund von geschönten Statistiken einführen, und zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland und Frankreich, verstießen mehrfach gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die darin vorgesehen Sanktionen gegen Euroländer mit überhöhtem Defizit, die von den Finanzministern der übrigen Mitgliedstaaten verhängt werden können, wurden bisher jedoch noch kein einziges Mal angewandt. Insbesondere in Folge der Euro-Krise führte dies ab 2010 zu einer Debatte über eine mögliche Weiterentwicklung der Regelungen für die Währungsunion.

Namensfindung

Nachdem zunächst die Bezeichnung der alten Verrechnungswährung ECU auch für die geplante Gemeinschaftswährung erwartet worden war, wurde Anfang der 1990er Jahre Kritik daran laut, da sie – als Abkürzung für European Currency Unit – zu technisch und unpersönlich sei. Am 16. Dezember 1995 legte der Europäische Rat in Madrid daher einen anderen Namen der neuen Währung fest: „Euro“. Der Begriff soll regelkonform nur in der Einzahl verwendet werden (siehe unten, Pluralformen).

Zuvor waren auch alternative Vorschläge im Gespräch. Wichtige Kandidaten waren dabei europäischer Franken (der in seiner spanischen Übersetzung Franco jedoch in unpassender Weise an Francisco Franco erinnert hätte), europäische Krone und europäischer Gulden. Durch die Verwendung eines bereits bekannten Währungsnamens sollte dabei Kontinuität signalisiert werden und das Vertrauen der Bevölkerung in die neue Währung gefestigt werden. Darüber hinaus hätten einige Teilnehmerstaaten den bisherigen Namen ihrer Währung beibehalten können. Gerade dies stieß allerdings auch auf Kritik, da es einen Vorrang bestimmter Mitgliedstaaten gegenüber anderen angedeutet hätte. Letztlich scheiterten alle Vorschläge an den Vorbehalten einzelner Staaten, insbesondere Großbritanniens. Als Reaktion schlug die deutsche Delegation um Finanzminister Theodor Waigel den Namen „Euro“ vor.

Die symbolische Wertangabe Euro auf einer Medaille ist erstmals für eine Ausgabe aus dem Jahr 1965 nachweisbar. Eine weitere private Prägung mit dieser Nominalbezeichnung ist 1971 in den Niederlanden hergestellt worden. Dabei wird der erste Buchstabe der Bezeichnung Euro als ein C mit eingefügtem kurzem leicht geschlängelten Strich geschrieben. Der erste Buchstabe der Umschrift EUROPA FILIORUM NOSTRORUM DOMUS (lat.: Europa [ist] das Haus unserer Kinder) wird ebenso geschrieben.

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